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Die Stadt Weiz bietet einkommensschwachen Familien die Möglichkeit eines Zuschusses zu mehrtägigen Schulveranstaltungen wie etwa Schullandwochen, Projektwochen, Sprachwochen, usw.
Zum Familien-Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehälter, Löhne, in- und ausländische Pensionen, Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. aus einem Gewerbebetrieb, Karenzgeld, Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, oder der Sozialunterstützung sowie Leistungen des Arbeitsmarktservice, jener Personen, welche für das Kind unterhaltspflichtig sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenso zum Einkommen zählen Unterhaltszahlungen von geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartnern sowie Alimentszahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern mit Ausnahme der Stiefgeschwister. Familienbeihilfe, Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung, Pflegegeld, Blinden- und Behindertenbeihilfen sowie das Kilometergeld werden nicht als Einkommen gerechnet.
Antragsformulare liegen im Sozialbüro als auch direkt bei den Direktionen der Schulen auf. Für ausführliche Informationen steht das Team des Sozialbüros im Stadtservice Weiz, Rathausgasse 3, +43 3172 2319 230 zur Verfügung. Gerne kann der Zuschuss auch online beantragt werden. Dafür bitte das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen, sämtliche Einkommensunterlagen sowie die Bestätigung von der Schule über die Teilnahme an der Schulveranstaltung eingescannt (nicht fotografiert) an folgende E-Mail-Adresse senden: sozialbuero@weiz.at
Ansuchen_Zuschuss_SchulVA.pdf herunterladen (0.32 MB)