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Rechnungsabschluss 2023

Der Rechnungsabschluss 2023 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 25.3.2024 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Rechnungsabschluss 2023 herunterladen (7.76 MB)


Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024

Im Haushaltsjahr 2024 hat die Stadtgemeinde Weiz das Gemeindehaushaltsrecht auf Basis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (in der Folge kurz: VRV 2015) anzuwenden.

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024 (in der Folge kurz: VA 2024) besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen). Die Stadtgemeinde Weiz hat ihre Geschäftsfälle in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt, dem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zu erfassen.

Der erstellte VA 2023 basiert auf den Daten der bereits erfassten Vermögenswerte, Investitionszuschüssen und Fremdmitteln der Stadtgemeinde Weiz per 1.1.2024 (Datenerfassungsstand Mitte November 2023 mit zusätzlicher Hochschätzung).

 ku_va_2024_2.pdf herunterladen (0.03 MB)

VA2024_-_signiert.pdf herunterladen (13.33 MB) 

  


 

Rechnungsabschluss 2022

Der Rechnungsabschluss 2022 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 27.3.2023 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Rechnungsabschluss 2022 herunterladen (7.18 MB)


Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023

Im Haushaltsjahr 2023 hat die Stadtgemeinde Weiz das Gemeindehaushaltsrecht auf Basis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (in der Folge kurz: VRV 2015) anzuwenden.

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023 (in der Folge kurz: VA 2023) besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen). Die Stadtgemeinde Weiz hat ihre Geschäftsfälle in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt, dem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zu erfassen.

Der erstellte VA 2023 basiert auf den Daten der bereits erfassten Vermögenswerte, Investitionszuschüssen und Fremdmitteln der Stadtgemeinde Weiz per 1.1.2023 (Datenerfassungsstand Mitte November 2021 mit zusätzlicher Hochschätzung).

 VA2023_-_signiert_Dez2023.pdf (7.03 MB)

 VA2023_Kundmachung_II.pdf (0.24 MB)




Nachtragsvoranschlag 2022

 Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2022 (PDF 0.21 MB)

Gemäߧ 76 (3) der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO) ist der beschlossene Nachtragsvoranschlag 2022 und die nach §76 (2) gefassten Beschlüsse zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. September 2022 nachstehende Beschlüsse gefasst:

  • Stellenplan
  • Nachweis über die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung
  • Nachtragsvoranschlag 2022

1. Nachtragsvoranschlag 2022 als PDF (5.73 MB)


Rechnungsabschluss 2021

Der Rechnungsabschluss 2021 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 28.3.2022 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Rechnungsabschluss 2021 herunterladen (8.1 MB)


Eröffnungsbilanz 2020 - Berichtigung 2021

Die Berichtigung 2021 der Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 28.3.2022 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Eröffnungsbilanz2020 - Berichtigung2021.pdf herunterladen (1.25 MB)


Rechnungsabschluss 2020

Der Rechnungsabschluss 2020 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Rechnungsabschluss 2020 als PDF 


Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021

Im Haushaltsjahr 2021 hat die Stadtgemeinde Weiz das Gemeindehaushaltsrecht auf Basis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (in der Folge kurz: VRV 2015) anzuwenden.

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 (in der Folge kurz: VA 2021) besteht künftig im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen). Die Stadtgemeinde Weiz hat ihre Geschäftsfälle in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt, dem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zu erfassen.

Der erstellte VA 2021 basiert auf den Daten der bereits erfassten Vermögenswerte, Investitionszuschüssen und Fremdmitteln der Stadtgemeinde Weiz per 1.1.2021 (Datenerfassungsstand 17.11.2021 mit zusätzlicher Hochschätzung). Eine Eröffnungsbilanz der Stadtgemeinde Weiz auf Basis der VRV 2015 liegt noch nicht vor.

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 ansehen und herunterladen (6.76 MB) 


Eröffnungsbilanz 2020

Die Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Weiz wurde gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO), der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) sowie der Steiermärkischen Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO 2019) erstellt und in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Eroeffnungsbilanz 2020 als PDF 


Nachtragsvoranschlag 2020

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2020

Mit dem Haushaltsjahr 2020 hat die Stadtgemeinde Weiz das neue Gemeindehaushaltsrecht auf Basis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) anzuwenden. Damit wird das bisherige System der Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben in einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt abgelöst (Kameralistik). Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2020 besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen). Die Stadtgemeinde Weiz hat ihre Geschäftsfälle künftig in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt, dem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zu erfassen. Der erstmalig erstellte VA 2020 basiert auf den Daten der bereits erfassten Vermögenswerte, Investitionszuschüssen und Fremdmitteln der Stadtgemeinde Weiz per 1.1.2020 (Datenerfassungsstand 25.11.2019 mit grober Hochschätzung).  

 Voranschlag 2020 als PDF


Rechnungsabschluss 2019

Der Rechnungsabschluss 2019 wurde nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, der Gemeindehaushaltsordnung 1977 und den dazu ergangenen Erlässen erstellt.