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Kundmachung gem. § 42 Abs. 1a Allgem. Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF.

Aushängezeitraum: 25.05.2020 - 31.12.2030

Gegenstand: Digitale Kundmachung von Bauverhandlungen auf der Homepage der Stadtgemeinde Weiz

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen in Bauverfahren im Sinne des § 27 Abs. 1 Stmk. Baugesetz können gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG im Internet unter der Adresse

https://www.weiz.at/Gemeinde/Amtstafel/Amtstafel

erfolgen.

Hinweis: In behördlichen Verfahren stellt die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet eine geeignete Kundmachungsform dar. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt (Präklusion gem. § 42 Abs. 1 AVG).

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