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Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Weiz

Diesen Zuschuss, in Höhe von € 120,- können Personen bzw. Familien, die seit mindestens 01.01.2025 den Hauptwohnsitz in Weiz haben beantragen. Die Einkommensrichtlinien beziehen sich auf jene des Landes Steiermark.
 
Diese Aktion wird jährlich im Herbst im Gemeinderat beschlossen. Ansuchen werden, im Stadtservice Weiz entgegengenommen.

Antragszeitraum ab sofort bis 27.02.2026.

Weitere Voraussetzungen:

  • Pro Haushalt kann nur ein Ansuchen gestellt werden.
  • Der ununterbrochene und rechtmäßige Hauptwohnsitz ist seit mindestens 01.01.2025 in der Stadtgemeinde Weiz.
  • Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten-, Alten- oder Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragsstellung ebenfalls ausgeschlossen. 
  • Bei der Beantragung sind die aktuellen Gehalts-, Pensions- oder sonstigen Einkommensnachweise, sowie ein Kontoauszug der Eingänge von einem aktuellen vollen Monat vorzulegen.
  • Gerne können Sie den Zuschuss auch online beantragen. Dafür bitte einen amtlichen Lichtbildausweis, sämtliche Einkommensunterlagen, Kontoauszug sowie das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen eingescannt (nicht fotografiert) an folgende E-Mail-Adresse senden: sozialbuero@weiz.at

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses startet, mit Ende Jänner 2026!

Formular_Heizkostenzuschuss_-_Stadtservice.pdf herunterladen (0.12 MB)