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Zu dem für die Berechnung des Schulstartgeldes heranzuziehenden Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehälter, Löhne, Pensionen, Sozialhilfe, Leistungen des Arbeitsmarktservice, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgelder (Karenzgeld) sowie Unterhalts- und Alimentezahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Gerne können Sie den Zuschuss auch online beantragen. Dafür bitte sämtliche Einkommensunterlagen, Kto.-Nr. sowie das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen eingescannt (nicht fotografiert) an folgende E-mail-Adresse senden: sozialbuero@weiz.at
Antragsfrist:
Das Ansuchen um Schulstartgeld ist frühestens ab 1.7. und spätestens bis 31.12. für das in diesem Herbst beginnende Schuljahr möglich.
Ansuchen Schulstartgeld 2025 (153 KB) - .PDF