Der Stadtgemeinde Weiz ist es wichtig, Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, in den Ferien Berufserfahrung zu sammeln. Das verschafft wertvolle Einblicke in die Berufswelt und bietet die Chance, unsere Gemeinde besser kennenzulernen. Deshalb gibt es auch im Sommer 2025 eine begrenzte Anzahl von Ferienjobs in den unterschiedlichen Bereichen der Stadtgemeinde.
Ferialjobs in der Stadt Weiz dauern grundsätzlich 3 Wochen, mit je 20 Wochenstunden.
Bei der Bewerbung soll der Wunsch-Einsatzbereich angegeben werden. Die tatsächliche Zuteilung zu einer konkreten Abteilung erfolgt über das Personalamt der Stadt und hängt von der Anzahl der Bewerbungen, der Erfüllung der hier genannten Kriterien sowie der Anzahl der verfügbaren Plätze ab.
ACHTUNG: Wir haben die Bewerbungsfrist heuer verkürzt, damit wir dir schon früher Bescheid geben können, ob du einen Platz erhältst.
Folgende Bereiche gibt es:
- Handwerklich, Bau- und Wirtschaftshof (nur Juli)
- Mithilfe Reinigung Schulen (nur August)
- Verwaltung/Rathaus (z.B. Amtsdirektion, Finanzverwaltung, Stadtkommunikation, Umwelt & Mobilität, IT)
- Kultur/Stadtbücherei
- Sommer-Kinderbetreuung an Schulen
- Sommerferienprogramm/Junge Stadt
- Städtische Kindergärten
Bewerber*innen können im Formular auch einen Wunschzeitraum (entweder Juli oder August) angeben - wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass dieser nicht immer berücksichtigt werden kann. Die Zuteilung der Plätze erfolgt je nach Bedarf.
- Besuch einer höheren Schule, Polytechnischen Schule, Fachschule, Fachhochschule oder Universität
- Motivationsschreiben sowie Lebenslauf müssen abgegeben werden
- Vollendung der 9. Schulstufe (mit Nachweis)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Bürgerschaft, Konventionsreisepass etc.)
In den Bereichen Verwaltung/Rathaus, Kultur/Stadtbücherei, Sommer-Kinderbetreuung an Schulen und Sommerferienprogramm/Junge Stadt gelten zusätzliche Kriterien:
- Abschluss des 3. Jahrgangs einer berufsbildenden Höheren Bildungsanstalt
- Bewerber*innen, die in ihrer Schule oder Uni ein Pflichtpraktikum erbringen müssen, werden bevorzugt
- Im Bereich der städt. Kindergärten ist eine Tätigkeit als Kinderbetreuerin nach Abschluss des 4. Jahrgangs der BAfEP möglich