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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise _ 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Maitz Dietmar
Kontaktdaten von Dietmar Maitz
Dietmar Maitz
Rathausgasse 3
8160 Weiz
Tel: +43 3172 2319 211
Fax: +43 3172 2319 9200
dietmar.maitz@weiz.at