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für elementare, mittlere und höhere Musikausbildung
Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.
Bei erwachsenen Schüler*innen und bei Besuch weiterer Hauptfächer an der Musikschule Weiz oder einer anderen kommunalen Musikschule, ist eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde zu bringen. (Ausgenommen davon sind Schüler*innen aus der Wohnsitzgemeinde Weiz)
(wenn SchülerIn nicht volljährig)
Hiermit ermächtige ich die Stadtgemeinde Weiz, die von mir zu entrichtenden Zahlungen betreffend Musikschulbeitrag bis auf Widerruf bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.
Bitte laden Sie hier die Geburtsurkunde und Meldezettel der SchülerIn hoch.
Die Kosten für den Unterricht sind für Sie deshalb so niedrig, weil das Land Steiermark eine Förderung ermöglicht. (Diese Förderung besteht als eigene Förderung zusätzlich zu einer allfälligen Schulkostenbeitragsermäßigung.) Der/die Musikschüler/in kann direkt eine Förderung (in Form von Unterricht) erhalten, wenn er/sie nach dem 08.09.2001 geboren ist und Hauptfachunterricht (samt Ergänzungsfachunterricht) bzw. Kursfachunterricht besucht. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der/die Schüler/in im Schuljahr mindestens 24 Schuleinheiten im Hauptfach/Kursfach anwesend sein muss. Die Förderung wird vom Land Steiermark unmittelbar an den Musikschulerhalter (Gemeinde) ausgezahlt, welcher die Förderung in Form von Unterricht an Sie weitergibt. Damit kann Ihr Musikschulbeitrag so niedrig wie gewohnt sein. Wollen Sie diese Förderung vom Land erhalten, kreuzen Sie bitte das untenstehende Feld an und beachten Sie die daran geknüpften datenschutzrechtlichen Informationen: