Wichtig vorab zu wissen
Etwa ein Drittel unserer Kund*innen erhalten die Rechnung nicht direkt von uns. Wenn Sie Mieter*in in einem Haus einer Siedlungsgenossenschaft sind, ist Ihre Hausverwaltung für Ihren Heizanschluss zuständig. In diesen Fällen werden externe Firmen mit dem Ablesen und der Rechnungslegung beauftragt - in den meisten Fällen ist dies die Firma ista oder Messtechnik.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer ista-Rechnung oder zur enthaltenen Verbrauchseinschätzung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung. Die Fernwärme Weiz hat auf diese externen Abrechnungen keinen Einfluss.
Das aktuelle Tarif- und Preisblatt für die Lieferung von Fernwärme in Weiz finden Sie HIER. Weitere Informationen zur Preisanpassung finden Sie in unserer diesbezüglichen Aussendung.
Wichtige Begriffe erklärt:
Der Wärmepreis im laufenden Betrieb setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:
- Grundpreis (Jahresleistungspreis): Die Grundkosten sind vom Verbrauch unabhängige Fixkosten, sie fallen auch dann an, wenn keine Wärme bezogen wird. Das heißt: Die Grundkosten sind für die Bereitstellung der Wärme zu bezahlen.
- Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig. Wie viele Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen sind, ist im Fernwärmeliefervertrag festgehalten.
- Darüber hinaus fällt ein Messpreis für die Beistellung und Instandhaltung der installierten Messeinrichtungen an (d.h. das Entgelt für die Eichung bzw. den Tausch des Wärmezählers).
- Wärmeverbrauch ist die bezogene Energie zur Raumheizung oder Warmwasseraufbereitung mittels Fernwärme und wird in der Rechnung als Arbeitspreis ausgewiesen.
- Leistung ist jener Anteil, der in den Heizanlagen der Fernwärme für diesen Kunden reserviert ist; bei Einfamilienhäusern meist zwischen 10 kW und 15 kW.