
Die Entscheidung zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, ist ein besonderer Schritt im Leben. Das Standesamt Weiz freut sich, Sie an diesem wichtigen Tag begleiten zu dürfen – sei es in den Amtsräumen oder an einem der stimmungsvollen Trauungsorte außerhalb des Rathauses.
Schritte zum Ja-Wort
1. Wunschtermin mit dem Standesamt abstimmen
Bevor irgendetwas organisiert wird, empfehlen wir zuerst den Termin fixieren.
Tel.: 03172/2319-210
E-Mail: standesamt@weiz.at
2. Ermittlungsverfahren -
Prüfung der Ehefähigkeit / Prüfung der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können
Das Standesamt prüft, ob die Ehe/Partnerschaft eingegangen werden kann.
Eine Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. eine Niederschrift zur Ermittlung der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trauungstermin bzw. Termin für die Verpartnerung gemacht werden.
Rechtzeitig im Standesamt einen Termin für die Niederschrift vereinbaren.
Wo kann die Trauung / Verpartnerung stattfinden?
1. In den Amtsräumen der Stadt Weiz
- Rathaus
- Kunsthaus Weiz
- Prof.-Hannes‑Schwarz‑Saal
- Büro Standesamt
Der große Trauungssaal im Rathaus Weiz | Prof.-Hannes-Schwarz-Saal im Kunsthaus Weiz
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2. Außerhalb der Amtsräume – exklusive Trauungsorte – eingetragene Trauungsorte
- Hochzeitsgarten Allmer
- Hochzeitspavillon Hotel Ederer
- Garten der Generationen
- „Schwobn“ am Weizberg
Hochzeitsgarten Allmer
| Hochzeitspavillon Hotel Ederer Foto: Bernhard Bergmann | Garten der Generationen
| "Schwobn" am Weizberg
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Benötigte Unterlagen
Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Urkunden aller früheren Ehen oder eingetragenen Partnerschaften inklusive Nachweise über deren Auflösung
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Meldebestätigung
- Nachweise über akademische Grade oder Meistertitel
Weitere Informationen zum Heiraten in Österreich sowie Checklisten finden Sie hier.
Ausländische Urkunden
- Nachfragen im Standesamt, ob die benötigten Urkunden direkt anerkannt werden, oder ob eine Apostille bzw. diplomatische Überbeglaubigung notwendig ist.
- Fremdsprachige Urkunden benötigen eine Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher.
Merkblatt & Checkliste zu Ehe und Eingetragener Partnerschaft herunterladen (0.1 MB)