Home > Gemeinde > Amtstafel > Nationalratswahl 2024

WAHLSERVICE für die NATIONALRATSWAHL 2024

Wahltag: Sonntag, 29. September 2024

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und in der Stadtgemeinde Weiz mit Stichtag 09. Juli 2024 in der Wählerevidenz eingetragen sind. Ebenso sind alle auf Antrag in der Wählerevidenz eingetragenen im Ausland lebenden österreichischen Staatsbürger*innen (Auslandsösterreicher*innen), welche vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Tag der Nationalratswahl nicht in Ihrem zugeordneten Wahllokal Ihre Stimme abgeben können sowie jene Wahlberechtigte, denen es infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist, das zuständige Wahllokal zu erreichen oder das Aufsuchen durch eine „fliegende Wahlkommission“ vor Ort unter Bekanntgabe der Räumlichkeit anfordern.


Wahlkartensaustellung

Sie können die Ausstellung einer Wahlkarte mit entsprechender Begründung -schriftlich (mittels eigenem Abschnitt in der „amtlichen Wählerverständigung“, per E-Mail an wahlamt@weiz.at oder über www.wahlkartenantrag.at [amtlicher Lichtbildausweis oder ID Austria]) bis spätestens 25. September 2024, sowie, -mündlich (persönlich) ab voraussichtlich 02.September 2024 bis spätestens 27. September 2024, 12:00 Uhr MEZ unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, etc.) bei der Stadtgemeinde Weiz, Stadtservice, Abt. Wahlamt, Rathausgasse 3, 8160 Weiz, beantragen.
-Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Wahlkarte ausschließlich durch den/die Wähler*in selbst erfolgen muss und einer Begründung bedarf. Ebenso ist der mögliche Bedarf der behindertengerechten Schablonen bei der Beantragung bekanntzugeben.

Wählen mit Wahlkarte

Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht mittels Wahlkarte am Tag der Nationalratswahl in jedem Wahlkarten-Wahllokal im gesamten Bundesgebiet ausüben oder dies schon sofort nach Erhalt der Wahlkarte im In- und Ausland mittels Briefwahl tun. Hierbei ist die Wahlkarte so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahltag (29. September 2024) um 17:00 Uhr MEZ in der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können die Briefwahl-Wahlkarte am Wahltag auch in jedem Wahllokal abgeben.

Sofern Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Stadtservice Weiz - Wahlamt beantragen, besteht die Möglichkeit ihr Wahlrecht mittels Briefwahl unmittelbar durch eine direkte Stimmabgabe in einer dafür eigens vorgesehenen barrierefreien Räumlichkeit im Stadtservice Weiz – Wahlamt auszuüben.

Bitte beachten Sie, dass sofern Sie eine Wahlkarte schriftlich oder mündlich (persönlich) beantragt haben, Sie nur mehr mittels dieser Wahlkarte Ihre Stimme abgeben können. Dies unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Beantragt, aber danach abhanden gekommene oder aber nicht zugestellte Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ersetzt bzw. erneut ausgestellt werden!

PDF Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Beantragung von Wahlkarten NRW 2024 Rechtsgrundlage und Datenschutz.pdf herunterladen (0.04 MB)

Wählen am Wahltag

Bitte nehmen Sie am Wahltag ihre „amtliche Wählerverständigung“, auf der Ihr Wahllokal, die Wahlzeit und die Eintragungsnummer vermerkt sind, mit in Ihr Wahllokal. Damit helfen Sie uns, Sie leichter im Wählerverzeichnis zu finden. Bitte beachten Sie, dass diese „amtliche Wählerverständigung“ aber kein Identitätsnachweis ist. Bitte weisen Sie sich daher im Wahllokal immer mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, etc.) aus. eAusweise, wie zum Beispiel der digitale Führerschein, können im Wahllokal nicht gegengeprüft werden und werden somit nicht als amtlicher Lichtbildausweise akzeptiert.


Achtung: Hinsichtlich der Wahllokale haben sich für die Sprengel 11 und 13, wie schon zuvor bei der EU-Wahl, folgende Änderungen ergeben:

•    Das Wahllokal im Sprengel 11, Ortsteil Krottendorf, ist nun die Kulturhalle im Garten der Generationen, Teichstraße 14, 8160 Krottendorf.

•    Das Wahllokal im Sprengel 13, Ortsteil Preding, ist nun der Wirtschaftshof der Stadt Weiz, Energiestraße 4, 8160 Preding. 

Die Sprengel 2 bis 9 wurden in den Objekten Volksschule-Europa-Allee (Europa-Allee 5) und Musikmittelschule Weiz II (Europa-Allee 9) zur besseren Übersicht nach den Sprengelnummern aufsteigend angeordnet.

Sie werden höflichst ersucht, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!



Kundmachung - Mitglieder der Wahlbehörden

Gemäߧ 15 Abs. 5 der NRWO i.d.g.F. werden die Mitglieder der Wahlbehörden der Stadtgemeinde Weiz ortsüblich kundgemacht:

KM Mitglieder der Wahlbehörden 12092024.pdf herunterladen (0.42 MB)



Kundmachung Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Kundmachng Verfügungen der GWB 61766.pdf herunterladen (0.07 MB)




Kundmachung Ausschreibung Nationalratswahl 2024

Wahltag ist der 29.09.2024

Stichtag ist der 09.07.2024

Kundmachung_Auschreibung der Wahl zum NR 2024.pdf herunterladen (0.04 MB)