1. Das Land Steiermark ist berechtigt, personenbezogene Daten der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers (sowie der Erziehungsberechtigten) für Zwecke der Abwicklung der Förderung und für Kontrollzwecke automationsunterstützt zu verarbeiten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung – DSGVO iVm § 15 Steiermärkisches Förderungstransparenzgesetz – StFTG 2025) und weiters für allfällige Rückforderungen zu verarbeiten und zu diesem Zweck auch an Gerichte zu übermitteln (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die erforderlichen Daten (insbesondere Personalien und Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigten, Unterrichtsdaten, Daten zum Schulverlauf und Schulerfolg) werden vom Musikschulerhalter an das Land Steiermark übermittelt.
2. Die Daten gemäß Z 1 werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Beendigung der vollständigen Abwicklung der Förderung aufbewahrt, sofern keine rechtliche Verpflichtung dem entgegensteht oder die Daten in anhängigen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren benötigt werden (§ 15 Abs. 8 StFTG 2025).
3. Übermittlungen von Daten können stattfinden:
- an den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof zu Kontrollzwecken;
- Name der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers, der Förderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe der Förderungsmittel im Rahmen des Förderungsberichts gemäß § 13 StFTG 2025 an den Landtag sowie an die Allgemeinheit.
4. Darüber hinaus können der Name der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen an das für Finanzen zuständige Mitglied der Bundesregierung zum Zweck der weiteren Verarbeitung gemäß § 2 TDBG 2012 in der Transparenzdatenbank (§ 12 iVm § 15 Abs. 5 StFTG 2025) übermittelt werden.
5. Informationen von allgemeinem Interesse sind nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichen. Die „MusikschülerInnenförderung“ kann davon betroffen sein.
6. Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden sie/ihn betreffenden Punkten veröffentlicht sind:
- zu den ihr/ihm zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum dem ihr/ihm zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung (Amt der Landesregierung gemäß § 15 Abs. 9 StFTG 2025)
und zum Datenschutzbeauftragten.