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Ansuchen um Schulstartgeld

  • Die Schüler*innen müssen den Hauptwohnsitz in Weiz haben.
  • Die Schüler*innen müssen eine erste Klasse einer Volksschule besuchen.

Zu dem für die Berechnung des Schulstartgeldes heranzuziehenden Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehälter, Löhne, Pensionen, Sozialhilfe, Leistungen des Arbeitsmarktservice, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgelder (Karenzgeld) sowie Unterhalts- und Alimentezahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

Gerne können Sie den Zuschuss auch online beantragen. Dafür bitte sämtliche Einkommensunterlagen, Kto.-Nr. sowie das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen eingescannt (nicht fotografiert) an folgende E-mail-Adresse senden: sozialbuero@weiz.at

Antragsfrist:

Das Ansuchen um Schulstartgeld ist frühestens ab 1.7. und spätestens bis 31.12. für das in diesem Herbst beginnende Schuljahr möglich.

Ansuchen Schulstartgeld 2025 (153 KB) - .PDF