Förderungen der Stadtgemeinde Weiz

Entsprechend der im Ökoplan vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger, wodurch die CO2-Reduktion gemäß den Reduktionszielen von Toronto und dem Klimabündnis erreicht werden sollen, fördert die Stadtgemeinde Weiz folgende Anlagen direkt:

Wärmedämmaktion
Solaranlagen
Biomassekleinanlagen
Wärmepumpe
Fernwärmeanschluss
Regenwassernutzungsanlagen
Passivhausförderung
Thermografieaufnahmen
Energiechecks
Photovoltaikförderung
Pedelecs
Elektro-, Hybrid- u. gasbetriebene Fahrzeuge
E-Mopeds
Hocheffizienzpumpen
Energieberatungsstelle Land Steiermark
     --> Weitere Förderungsmöglichkeiten des Landes Steiermark in diesen Bereichen ...

1. Wärmedämmaktion der Stadtgemeinde Weiz

Im Rahmen des Ökoplanes nimmt die Stadtgemeinde Weiz als eine der drei Modellgemeinden an der Wärmedämmaktion des Landes Steiermark teil. Durch diese Wärmedämmaktion kann interessierten Personen eine umfassende Energieberatung angeboten werden.
Die Stadtgemeinde Weiz würde für jede Energieberatung einen Kostenzuschuß in der Höhe von € 21,8 für den Zeitraum der Wärmedämmaktion übernehmen. Darüber hinaus könnte für diesen Zeitraum eine Förderung für die Durchführung von Wärmedämmaktionen gewährt werden.
Als finanzieller Anreiz und Anerkennung für die Durchführung von Wärmedämmmaßnahmen gewährt die Stadtgemeinde Weiz folgende Förderungen:

Für die Durchführung:

Erfolgt eine Gesamtdämmung des Gebäudes so erhöht sich der Förderbeitrag der Stadtgemeinde Weiz auf 15 % der Investitionskosten, max. jedoch € 363,36.

Beschreibung der Aktion:

Weiz als Mitgliedstadt des europäischen Klimabündnisses kommt dadurch dem Klimabündnisziel der konsequenten CO2 - Reduktion einen kleinen Schritt näher.

2. Förderung einer Solaranlage

Die Stadtgemeinde Weiz gewährt im Rahmen einer Förderungsakton den Eigentümer/Bauherrn für die lnstallierung und den Betrieb einer Solaranlage einen einmaligen Zuschuß.

3. Förderung von Biomassekleinanlagen

Gefördert werden:

Wer kann diese Förderung beanspruchen:

Technische Voraussetzungen:

Förderungseinreichung:

Nachweis:

Förderungshöhe:

Anrechenbare Investitionen:

Voraussetzung für die nicht rückzahlbare Direktförderung der Stadtgemeinde Weiz:

4. Wärmepumpenförderung

Ziel der Wärmepumpenförderung:
Primärenergieeinsparung und keine Emissionen vor Ort. Die durch diese Maßnahme angestrebte Umweltwirkung zielt auf eine Reduktion des Treibhauseffektes; so kann mit einer Wärmepumpe, die monovalent betrieben wird, im Vergleich zu einer modernen Ölheizung eine 50%ige CO2 - Einsparung erreicht werden. Die Energieversorgung der Zukunft wird aus einem Spektrum erneuerbarer Energien bestehen. Um Solarenergie in Weiz zu forcieren, werden auch Photovoltaikanlagen direkt gefördert. Mit diesen beiden Maßnahmen, die mit fachlicher Beratung des Weizer EVUs Pichler erstellt wurden, sollen in Weiz konkrete Anreize geschaffen werden, daß der Energieeinsatz verringert wird und daß man sich verstärkt auf erneuerbare Energieträger umstellt.

Warum sind Wärmepumpen im monovalenten Betrieb umweltfreundlich?
Dazu ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:

Förderbedingungen:

Förderungseinreichung:

Nachweis:

Förderungshöhe:

5. Förderung von Fernwärmeanschlüssen

Gefördert werden private Haushalte in Form von nicht zurückzahlbaren Direktförderungen für die Umstellung auf Fernwärme.

Nicht gefördert werden Neubauten, da dafür die Landesförderung ausreicht und Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung, da die Investitionskosten bei Altanlagen ebenfalls durch die Anschlußförderung des Landes gut abgedeckt sind.

Weiters die Umstellung von Gas oder einer modernen Holzheizung auf Fernwärme.

Förderungsgrundlage und Förderungshöhe:

  1. Sockelförderung von € 72,67 pro Wohneinheit bzw. Einfamilienhaus;

    zusätzlich
  2. bei der Umstellung auf eine Zentralheizung € 2,18 pro m2 beheizte Wohnnutzfläche

6. Regenwassernutzungsanlagen

Als finanziellen Anreiz und Anerkennung für die Schonung der Trinkwasserreserven fördert die Stadtgemeinde Weiz Anlagen zur Verwendung von Regenwasser außerhalb von Gebäuden (z.B. Gartenbewässerung).

Voraussetzungen
Eine Anlage muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem
Mindestvolumen von 2 m3 bestehen. Die Förderungshöhe hängt vom Speichervolumen ab.
Das förderbare Volumen beträgt mindestens 2 m3 und maximal 10 m3.
Weiters müssen die entsprechenden Rechnungsbelege, Planunterlagen und die Beschreibung der Anlage vorgelegt werden. Vor Inbetriebnahme der Anlage muss eine Bestätigung des Bauamtes eingeholt werden, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde.

Förderungshöhe:
Die als einmaliger Zuschuss gewährte Förderung beträgt
20% der anrechenbaren Errichtungskosten - maximal € 80,-/m3 Speichervolumen.
Die Förderung ist mit € 800,- je Anlage begrenzt.
Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.

7. Passivhausförderung

Das Passivhaus setzt keine spezielle Bauweise oder Bauform voraus. Es handelt sich vielmehr um einen Qualitätsstandard für nachhaltiges Bauen. Nahezu jeder Neubau kann auch als Passivhaus geplant und gebaut werden - entscheidend ist die Qualität von Gebäudehülle und Lüftungstechnik.

Ein Passivhaus ist laut Definition des Passivhaus-Instituts Darmstadt ein Gebäude, indem ein behagliches Innenklima im Sommer wie im Winter ohne ein separates Heizsystem gewährleistet werden kann. Das Haus heizt und kühlt sich "passiv". Durch höchste Qualität von Gebäudehülle und Haustechnik ist der Wärmebedarf so weit verringert, dass im Wesentlichen die passive Nutzung der vorhandenen Wärme aus der Sonneneinstrahlung durch die Fenster sowie die Wärmeabgabe von Geräten und Bewohnern ausreicht, um das Gebäude während der Heizzeit auf angenehmen Innentemperaturen zu halten. Der geringfügig verbleibende Heizwärmbedarf kann über eine geringe Nachwärmung der Zuluft oder durch gespeicherte Sonnenwärme gedeckt werden. Dies setzt vor allem voraus, dass der Jahresheizwärmebedarf nicht über 15 kWh/m2a liegt.

In einem Passivhaus soll gleichzeitig auch der sonstige Energiebedarf, insbesondere der Strombedarf für Hausgeräte o.ä., durch den Einsatz effizienter Technik minimiert werden. Ziel ist es, dass der gesamte Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Hausgeräte 42 kWh/m2a nicht überschreitet.
Im Rahmen der Umsetzung des Ökoplan wurde die Förderung von energiesparenden Maßnahmen durch die die Substitution fossiler durch erneuerbarer Energieträger erreicht werden soll und die Kohlendioxyd-Reduktion gemäß den Reduktionszielen Toronto und Klimabündnis angestrebt wird, beschlossen. Es erscheint daher sinnvoll auch eine Direktförderung für Passivhäuser zu beschließen. Die Höhe der Förderung beträgt pro Haus € 3.000,-.

Voraussetzungen für die Förderung:

Das PHPP ist die Grundlage für die Qualitätssicherung für ein energieeffizientes Gebäude und wurde speziell für Passivhäuser entwickelt. Dabei handelt es sich um ein aus mehreren Nachweisen bestehendes, erprobtes und überprüftes Rechenverfahren zur Ermittlung der Energiekennwerte von Gebäuden, das im Wesentlichen auf europäischen Normen basiert.

8. Förderung von Thermografieaufnahmen

Auch im Winter 2008/2009 fördert das Lebensressort des Landes Steiermark, Abteilung 15 Wohnbauförderung, wieder thermografische Analysen und Erstberatungen. Die Aktion wird von der Grazer Energieagentur koordiniert und erfolgt in Kooperation mit allen steirischen Energieagenturen.
Die Thermografie- und Beratungsaktion richtet sich an Eigentümer von Eigenheimen und an Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauträger von Mehrfamilienhäusern in der Steiermark.
Thermografien machen Wärmeverluste bei Gebäuden sichtbar und zeigen damit energetische Schwachstellen einfach und verständlich auf. Die dadurch möglichen gezielten Sanierungsmaßnahmen senken die Energiekosten um bis zu 50 %, steigern die Wohn- und Lebensqualität und stellen gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Im Rahmen der unabhängigen Beratung wird das vorhandene energietechnische Einsparpotential identifiziert und sinnvolle Maßnahmenvorschläge erarbeitet.

Beratungspaket für Einfamilienhäuser
Das Standardpaket "Thermografie und Beratung" umfasst eine umfangreiche thermografische Analyse mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und einem individuellen Beratungsgespräch. Von den Gesamtkosten von 700 Euro übernimmt das Land Steiermark 450 Euro, für den Eigentümer fallen somit nur 250 Euro an.
Mit dem Paket "Thermografie-light" erhalten EinfamilienhausbesitzerInnen vereinfachte thermografische Aufnahmen mit einem Thermografiekurzbericht. Von den Gesamtkosten von 320 Euro übernimmt das Land Steiermark 200 Euro, für den Eigentümer fallen 120 Euro an.

Beratungspaket für Mehrfamilienhäuser
Das umfassende Thermografie- und Beratungspaket für Mehrfamilienhäuser beinhaltet eine thermografische Analyse mit Maßnahmenvorschlägen, Beratungsgesprächen und optional eine Präsentation bei Hausversammlungen.
Von den Gesamtkosten von 1.800,- Euro übernimmt das Land Steiermark und das Klimaschutzprogramm klima:aktiv des Lebensministeriums je 600,- Euro, für den Eigentümer fallen somit nur 600,- Euro (inkl. 20 % USt.) an.
Die Thermografie- und Beratungsaktion wird im Bereich der Mehrfamilienhäuser von klima:aktiv, der Klimaschutzinitiative des Lebensministerium, unterstützt.

Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz hat zur Information der Bevölkerung eine öffentliche Veranstaltung zur Thermografie durchgeführt und als Anschubfinanzierung werden zehn Thermografie-Projekte zusätzlich zur Unterstützung des Landes mit 50% gefördert. Die Stadtgemeinde übernimmt somit im Falle des Standardpaketes "Thermografie und Beratung" € 125,00, im Falle des Paketes "Thermografie light" € 60,00 und im Falle des Beratungspaketes für Mehrfamilienhäuser € 300,00 der auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Kostenbeiträge.

9. Förderung Energie-Check im Haushalt

Den Bürgerinnen und Bürgern von Weiz soll der Energie-Check-Koffer der Stadtgemeinde Weiz leihweise zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Energie-Check-Koffer können die Bürgerinnen und Bürger im eigenen Haushalt im Hinblick auf die Reduzierung des thermischen und elektrischen Energieverbrauchs experimentieren.
Die Energieagentur Ing. Walter Baierl würde die administrativen Arbeiten zum Verleih und die Verwaltung des Energie-Check-Koffers übernehmen. Dazu wird den Interessenten die Funktion des Inhaltes des Koffers erklärt und nach der Rückgabe des Koffers wird eine Energieverbrauchsanalyse durchgeführt.
Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz hat sich dazu bekannt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Ing. Walter Baierl die Verleihaktion für den Energie-Check-Koffer durchzuführen. Als Kaution für den Koffer sollen € 50,00 verlangt werden.
Als zusätzliche und weitere Möglichkeit hat das e5-Projektteam beschlossen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Ing. Walter Baierl für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einen Energiecheck für den Haushalt anzubieten. Die Dauer des Energiechecks beträgt ca. 2 Stunden. Allein durch die Informationen des Energiechecks kann meist ohne zusätzliche Kosten eine Einsparung von mindestens 10% bewirkt werden. Die Höhe der Kosten pro Energiecheck belaufen sich auf € 168,00 incl. MWSt.

Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz empfiehlt, diese Maßnahme von Seiten der Stadtgemeinde mit 50 % zu fördern, da jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, nicht erzeugt und auch nicht bezahlt werden muss. Außerdem schont sie noch dazu unsere Umwelt.

10. Förderung von Photovoltaikanlagen

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Weiz wird entsprechend den Richtlinien der Direktförderung von PV-Anlagen des Landes Steiermark angepasst und dann jeweils für den gleichen Förderungszeitraum wie die Direktförderung des Landes Steiermark gelten.

Art und Ausmaß der Förderung

  1. Förderungen von PV-Anlagen erfolgen nur im Ausmaá ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder ihrer Zurechenbarkeit zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.
  2. Bei Neuinstallation wird je Anlage ein Sockelbetrag von € 500,- gewährt.
  3. Die maximale förderbare Leistung beträgt inklusive Erweiterung 5 kWp.
  4. Die Beihilfenobergrenze beträgt je PV-Anlage € 2.000,- bzw. im Geschosswohnbau mit max.15 kWp € 4.500,-.

11. Förderung des Ankaufs von Pedelecs

Radfahren liegt im Trend. Es ist gesund, steigert die Lebensqualität und sichert laut Studie des Lebensministeriums und der Wirtschaftskammer bis zu 18.000 Arbeitsplätze in Österreich. Österreichweites Ziel ist es, bis 2015 den Anteil der Fahrräder am Gesamtverkehr zu verdoppeln.
Ökonomisch spielen Elektrofahrräder mit rund einem Prozent noch keine sehr große Rolle, aber gerade diese können in hügeligen Gegenden neue Zielgruppen fürs Radfahren begeistern und neben der Verwendung in der Freizeit immer mehr Menschen dazu bringen, auch mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren.

Um den Ankauf von Elektrofahrrädern zu forcieren, werden in allen Gemeinden der Energieregion Weiz-Gleisdorf Elektrofahrräder mit der gleichen Summe gefördert.
In Anlehnung an die Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark für Elektrofahrräder fördert die Stadtgemeinde Weiz den Ankauf eines Elektrofahrrades oder den Einbausatz für Elektroantrieb mit € 100,00.

Wichtig:

Die Anschaffung von Elektrofahrrädern oder der Einbausatz für Elektroantrieb wird seitens der Stadt Weiz in Anlehnung an die Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark gemäß den oben angeführten Kriterien mit einem Betrag von € 100,- pro Fahrrad gefördert.

12. Förderung des Ankaufs von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, Hybrid- und gasbetriebenen Fahrzeugen

Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge tragen zur Reduktion von Emissionen (CO2, NO2, Feinstaub) in die Umwelt bei. Diese Fahrzeuge sind abgasfrei, geräuscharm, dienen dem Klimaschutz und stehen für sanfte Mobilität im Straßenverkehr. Die Stadtgemeinde Weiz ist Mitglied beim internationalen Klimabündnis und hat sich die Reduktion von Treibgasemissionen um 13% entsprechend den EU- Richtlinien zum Ziel gesetzt. Um die Bevölkerung zum Ankauf von derartigen innovativen Verkehrsmitteln zu motivieren, ist die Einführung einer Förderung für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge sinnvoll.

Gefördert werden sollen:

Als Förderungswerber gelten Privatpersonen. Nach Zuerkennung einer Förderung kann eine erneute Förderung erst nach Ablauf von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Auszahlung erfolgen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.

Auf Empfehlung des e5-Teams der Stadtgemeinde Weiz beschloss der Gemeinderat, entsprechend den Richtlinien des Landes Steiermark die Anschaffung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen mit einem Direktzuschuss in der Höhe von € 500,00 zu fördern. Hybrid- und gasbetriebene Autos sollen mit € 300,- gefördert werden.

13. Förderung des Ankaufs von Elektro-Mopeds

Um den Umstieg von Normal- auf E-Mopeds zu forcieren, fördert die Stadt Weiz den Ankauf für neue elektrisch betriebene einspurige Fahrzeuge mit € 100,-.

14. Förderung des Einbaus von Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A

In sehr vielen Weizer Haushalten werden bei den Zentralheizungen alte Umwälzpumpen mit hohem Stromverbrauch verwendet.
Der Einbau von Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A lohnt sich vor allem dort, wo bisher ungeregelte Standardpumpen zum Einsatz kommen. In diesem Fall lassen sich in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rund 120 Euro Stromkosten im Jahr sparen. Denn die unauffälligen, aber unverzichtbaren Bestandteile der Heizungsanlage laufen durchschnittlich 5.800 Stunden im Jahr; alte Heizungspumpen verbrauchen dabei mehr Strom als Kühlschrank oder Waschmaschine. Daher macht sich die besonders sparsame Motor- und Regelungstechnologie der modernen Hocheffizienzpumpen mit einem Stromsparpotenzial von rund 80 Prozent schnell bezahlt. Bei 120 Euro Stromkosteneinsparung im Jahr rechnet sich die neue Pumpe damit bereits nach rund zwei Jahren, wodurch sich zehn Jahre nach dem Einbau eine Ersparnis von nahezu 1.000 Euro ergibt.

Um möglichst viele Weizer Haushalte zu motivieren, Altpumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen auszutauschen und durch die Optimierung der Wärmeverteilung die Energieeffizienz ihrer Heizungsanlagen zu verbessern, empfiehlt das e5-Team der Stadtgemeinde Weiz dem Gemeinderat, den Austausch mit € 30,- pro Pumpe zu fördern. Dies trägt zur Stromeinsparung und CO2-Reduzierung bei und dient dem Klimaschutz.
Die Abwicklung der Beantragung der "Pumpenprämie" erfolgt über das Bauamt und das Büro für Umwelt-, Abfall- und Energieberatung, wobei der Antragsteller nach dem Einbau der neuen Hocheffizienzpumpe durch den Heizungsinstallateur eine Rechnung über die Gesamtkosten aus Pumpe und Einbau vorzulegen hat, in welcher jedenfalls der Hinweis auf die Energieeffizienzklasse A enthalten sein muss.

Der Einbau einer Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A wird seitens der Stadt Weiz mit einem Betrag in der Höhe von € 30,- je Pumpe gefördert.