Entsprechend der im Ökoplan vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger, wodurch die CO2-Reduktion gemäß den Reduktionszielen von Toronto und dem Klimabündnis erreicht werden sollen, fördert die Stadtgemeinde Weiz folgende Anlagen direkt:
Wärmedämmaktion
Solaranlagen
Biomassekleinanlagen
Wärmepumpe
Fernwärmeanschluss
Regenwassernutzungsanlagen
Passivhausförderung
Thermografieaufnahmen
Energiechecks
Photovoltaikförderung
Pedelecs
Elektro-, Hybrid- u. gasbetriebene Fahrzeuge
E-Mopeds
Hocheffizienzpumpen
Energieberatungsstelle Land Steiermark
--> Weitere Förderungsmöglichkeiten des Landes Steiermark in diesen Bereichen ...
Im Rahmen des Ökoplanes nimmt die Stadtgemeinde Weiz als eine der drei Modellgemeinden an der Wärmedämmaktion
des Landes Steiermark teil. Durch diese Wärmedämmaktion kann interessierten Personen eine umfassende Energieberatung
angeboten werden.
Die Stadtgemeinde Weiz würde für jede Energieberatung einen Kostenzuschuß in der Höhe von € 21,8
für den Zeitraum der Wärmedämmaktion übernehmen. Darüber hinaus könnte für diesen Zeitraum eine Förderung für die
Durchführung von Wärmedämmaktionen gewährt werden.
Als finanzieller Anreiz und Anerkennung für die Durchführung von
Wärmedämmmaßnahmen gewährt die Stadtgemeinde Weiz folgende Förderungen:
Für die Durchführung:
Erfolgt eine Gesamtdämmung des Gebäudes so erhöht sich der Förderbeitrag der Stadtgemeinde Weiz auf 15 % der Investitionskosten, max. jedoch € 363,36.
Beschreibung der Aktion:
Weiz als Mitgliedstadt des europäischen Klimabündnisses kommt dadurch dem Klimabündnisziel der konsequenten CO2 - Reduktion einen kleinen Schritt näher.
Die Stadtgemeinde Weiz gewährt im Rahmen einer Förderungsakton den Eigentümer/Bauherrn für die lnstallierung und den Betrieb einer Solaranlage einen einmaligen Zuschuß.
| je m2 Kollektorfläche (mind. 4 m2) | € 50,-- |
| je m2 Vakuumröhrenkollektoren (mind. 4 m2) | € 90,-- |
| Pro Haushalt kann ein Zuschuß von höchstens € 2.200,- gewährt werden. | |
Gefördert werden:
Wer kann diese Förderung beanspruchen:
Technische Voraussetzungen:
Förderungseinreichung:
Nachweis:
Förderungshöhe:
Anrechenbare Investitionen:
Voraussetzung für die nicht rückzahlbare Direktförderung der Stadtgemeinde Weiz:
Ziel der Wärmepumpenförderung:
Primärenergieeinsparung und keine Emissionen vor Ort. Die durch diese Maßnahme
angestrebte Umweltwirkung zielt auf eine Reduktion des Treibhauseffektes; so kann mit
einer Wärmepumpe, die monovalent betrieben wird, im Vergleich zu einer modernen
Ölheizung eine 50%ige CO2 - Einsparung erreicht werden. Die Energieversorgung der Zukunft
wird aus einem Spektrum erneuerbarer Energien bestehen. Um Solarenergie in Weiz zu
forcieren, werden auch Photovoltaikanlagen direkt gefördert. Mit diesen beiden
Maßnahmen, die mit fachlicher Beratung des Weizer EVUs Pichler erstellt wurden, sollen in
Weiz konkrete Anreize geschaffen werden, daß der Energieeinsatz verringert wird und daß
man sich verstärkt auf erneuerbare Energieträger umstellt.
Warum sind Wärmepumpen im monovalenten Betrieb umweltfreundlich?
Dazu ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
Förderbedingungen:
Förderungseinreichung:
Nachweis:
Förderungshöhe:
Gefördert werden private Haushalte in Form von nicht zurückzahlbaren Direktförderungen für die Umstellung auf Fernwärme.
Nicht gefördert werden Neubauten, da dafür die Landesförderung ausreicht und Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung, da die Investitionskosten bei Altanlagen ebenfalls durch die Anschlußförderung des Landes gut abgedeckt sind.
Weiters die Umstellung von Gas oder einer modernen Holzheizung auf Fernwärme.
Förderungsgrundlage und Förderungshöhe:
Als finanziellen Anreiz und Anerkennung für die Schonung der Trinkwasserreserven fördert die Stadtgemeinde Weiz
Anlagen zur Verwendung von Regenwasser außerhalb von Gebäuden (z.B. Gartenbewässerung).
Voraussetzungen
Eine Anlage muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem
Mindestvolumen von 2 m3 bestehen.
Die Förderungshöhe hängt vom Speichervolumen ab.
Das förderbare Volumen beträgt mindestens 2 m3
und maximal 10 m3.
Weiters müssen die entsprechenden Rechnungsbelege, Planunterlagen und die
Beschreibung der Anlage vorgelegt werden. Vor Inbetriebnahme der Anlage muss eine Bestätigung des
Bauamtes eingeholt werden, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde.
Förderungshöhe:
Die als einmaliger Zuschuss gewährte Förderung beträgt
20% der anrechenbaren
Errichtungskosten - maximal € 80,-/m3 Speichervolumen.
Die Förderung ist mit € 800,- je Anlage begrenzt.
Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
Das Passivhaus setzt keine spezielle Bauweise oder Bauform voraus. Es handelt sich vielmehr um einen Qualitätsstandard für nachhaltiges Bauen.
Nahezu jeder Neubau kann auch als Passivhaus geplant und gebaut werden - entscheidend ist die Qualität von Gebäudehülle und Lüftungstechnik.
Ein Passivhaus ist laut Definition des Passivhaus-Instituts Darmstadt ein Gebäude, indem ein behagliches Innenklima im Sommer wie im
Winter ohne ein separates Heizsystem gewährleistet werden kann. Das Haus heizt und kühlt sich "passiv". Durch höchste Qualität von
Gebäudehülle und Haustechnik ist der Wärmebedarf so weit verringert, dass im Wesentlichen die passive Nutzung der
vorhandenen Wärme aus der Sonneneinstrahlung durch die Fenster sowie die Wärmeabgabe von Geräten und Bewohnern ausreicht,
um das Gebäude während der Heizzeit auf angenehmen Innentemperaturen zu halten. Der geringfügig verbleibende Heizwärmbedarf
kann über eine geringe Nachwärmung der Zuluft oder durch gespeicherte Sonnenwärme gedeckt werden. Dies setzt vor allem voraus,
dass der Jahresheizwärmebedarf nicht über 15 kWh/m2a liegt.
In einem Passivhaus soll gleichzeitig auch der sonstige Energiebedarf, insbesondere der Strombedarf für Hausgeräte o.ä.,
durch den Einsatz effizienter Technik minimiert werden. Ziel ist es, dass der gesamte Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und
Hausgeräte 42 kWh/m2a nicht überschreitet.
Im Rahmen der Umsetzung des Ökoplan wurde die Förderung von energiesparenden Maßnahmen durch die die Substitution fossiler durch
erneuerbarer Energieträger erreicht werden soll und die Kohlendioxyd-Reduktion gemäß den Reduktionszielen Toronto und
Klimabündnis angestrebt wird, beschlossen. Es erscheint daher sinnvoll auch eine Direktförderung für Passivhäuser zu
beschließen. Die Höhe der Förderung beträgt pro Haus € 3.000,-.
Voraussetzungen für die Förderung:
Das PHPP ist die Grundlage für die Qualitätssicherung für ein energieeffizientes Gebäude und wurde speziell für
Passivhäuser entwickelt. Dabei handelt es sich um ein aus mehreren Nachweisen bestehendes, erprobtes und überprüftes Rechenverfahren
zur Ermittlung der Energiekennwerte von Gebäuden, das im Wesentlichen auf europäischen Normen basiert.
Auch im Winter 2008/2009 fördert das Lebensressort des Landes Steiermark, Abteilung 15 Wohnbauförderung, wieder thermografische
Analysen und Erstberatungen. Die Aktion wird von der Grazer Energieagentur koordiniert und erfolgt in
Kooperation mit allen steirischen Energieagenturen.
Die Thermografie- und Beratungsaktion richtet sich an Eigentümer von Eigenheimen und an Eigentümer, Hausverwaltungen
und Bauträger von Mehrfamilienhäusern in der Steiermark.
Thermografien machen Wärmeverluste bei Gebäuden sichtbar und zeigen damit energetische Schwachstellen einfach und
verständlich auf. Die dadurch möglichen gezielten Sanierungsmaßnahmen senken die Energiekosten
um bis zu 50 %, steigern die Wohn- und Lebensqualität und stellen gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz dar. Im Rahmen der unabhängigen Beratung wird das vorhandene energietechnische Einsparpotential
identifiziert und sinnvolle Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Beratungspaket für Einfamilienhäuser
Das Standardpaket "Thermografie und Beratung" umfasst eine umfangreiche thermografische Analyse mit konkreten
Maßnahmenvorschlägen und einem individuellen Beratungsgespräch. Von den Gesamtkosten von 700 Euro übernimmt das Land
Steiermark 450 Euro, für den Eigentümer fallen somit nur 250 Euro an.
Mit dem Paket "Thermografie-light" erhalten EinfamilienhausbesitzerInnen vereinfachte thermografische
Aufnahmen mit einem Thermografiekurzbericht. Von den Gesamtkosten von 320 Euro
übernimmt das Land Steiermark 200 Euro, für den Eigentümer fallen 120 Euro an.
Beratungspaket für Mehrfamilienhäuser
Das umfassende Thermografie- und Beratungspaket für Mehrfamilienhäuser beinhaltet eine
thermografische Analyse mit Maßnahmenvorschlägen, Beratungsgesprächen und optional eine Präsentation bei Hausversammlungen.
Von den Gesamtkosten von 1.800,- Euro übernimmt das Land Steiermark und das Klimaschutzprogramm klima:aktiv des Lebensministeriums
je 600,- Euro, für den Eigentümer fallen somit nur 600,- Euro (inkl. 20 % USt.) an.
Die Thermografie- und Beratungsaktion wird im Bereich der Mehrfamilienhäuser von klima:aktiv, der Klimaschutzinitiative des
Lebensministerium, unterstützt.
Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz hat zur Information der Bevölkerung eine öffentliche Veranstaltung zur Thermografie durchgeführt und als Anschubfinanzierung werden zehn Thermografie-Projekte zusätzlich zur Unterstützung des Landes mit 50% gefördert. Die Stadtgemeinde übernimmt somit im Falle des Standardpaketes "Thermografie und Beratung" € 125,00, im Falle des Paketes "Thermografie light" € 60,00 und im Falle des Beratungspaketes für Mehrfamilienhäuser € 300,00 der auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Kostenbeiträge.
Den Bürgerinnen und Bürgern von Weiz soll der Energie-Check-Koffer der Stadtgemeinde Weiz leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Energie-Check-Koffer können die Bürgerinnen und Bürger im eigenen Haushalt im Hinblick auf die Reduzierung des thermischen
und elektrischen Energieverbrauchs experimentieren.
Die Energieagentur Ing. Walter Baierl würde die administrativen Arbeiten zum Verleih und die Verwaltung des Energie-Check-Koffers übernehmen.
Dazu wird den Interessenten die Funktion des Inhaltes des Koffers erklärt und nach der Rückgabe des Koffers wird
eine Energieverbrauchsanalyse durchgeführt.
Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz hat sich dazu bekannt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro
Ing. Walter Baierl die Verleihaktion für den Energie-Check-Koffer durchzuführen. Als Kaution für den Koffer
sollen € 50,00 verlangt werden.
Als zusätzliche und weitere Möglichkeit hat das e5-Projektteam beschlossen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro
Ing. Walter Baierl für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einen Energiecheck für den Haushalt anzubieten.
Die Dauer des Energiechecks beträgt ca. 2 Stunden. Allein durch die Informationen des Energiechecks kann
meist ohne zusätzliche Kosten eine Einsparung von mindestens 10% bewirkt werden. Die Höhe der Kosten pro Energiecheck belaufen sich
auf € 168,00 incl. MWSt.
Das e5-Projektteam der Stadtgemeinde Weiz empfiehlt, diese Maßnahme von Seiten der Stadtgemeinde mit 50 % zu fördern,
da jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, nicht erzeugt und auch nicht bezahlt werden muss. Außerdem schont sie noch dazu unsere Umwelt.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Weiz wird entsprechend den Richtlinien der Direktförderung von
PV-Anlagen des Landes Steiermark angepasst und dann jeweils für den gleichen Förderungszeitraum
wie die Direktförderung des Landes Steiermark gelten.
Art und Ausmaß der Förderung
Radfahren liegt im Trend. Es ist gesund, steigert die Lebensqualität und sichert laut Studie des Lebensministeriums und der
Wirtschaftskammer bis zu 18.000 Arbeitsplätze in Österreich. Österreichweites Ziel ist es,
bis 2015 den Anteil der Fahrräder am Gesamtverkehr zu verdoppeln.
Ökonomisch spielen Elektrofahrräder mit rund einem Prozent noch keine sehr große Rolle, aber gerade
diese können in hügeligen Gegenden neue Zielgruppen fürs Radfahren begeistern und neben der Verwendung
in der Freizeit immer mehr Menschen dazu bringen, auch mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren.
Um den Ankauf von Elektrofahrrädern zu forcieren, werden in allen Gemeinden der Energieregion Weiz-Gleisdorf Elektrofahrräder mit der
gleichen Summe gefördert.
In Anlehnung an die Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark für Elektrofahrräder fördert die Stadtgemeinde
Weiz den Ankauf eines Elektrofahrrades oder den Einbausatz für Elektroantrieb mit € 100,00.
Wichtig:
Die Anschaffung von Elektrofahrrädern oder der Einbausatz für Elektroantrieb wird seitens der Stadt Weiz in Anlehnung an die Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark gemäß den oben angeführten Kriterien mit einem Betrag von € 100,- pro Fahrrad gefördert.
Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge tragen zur Reduktion von Emissionen (CO2, NO2,
Feinstaub) in die Umwelt bei. Diese Fahrzeuge sind abgasfrei, geräuscharm, dienen dem Klimaschutz und stehen für sanfte
Mobilität im Straßenverkehr. Die Stadtgemeinde Weiz ist Mitglied beim internationalen Klimabündnis und
hat sich die Reduktion von Treibgasemissionen um 13% entsprechend den EU- Richtlinien zum Ziel gesetzt.
Um die Bevölkerung zum Ankauf von derartigen innovativen Verkehrsmitteln zu motivieren, ist die Einführung einer Förderung
für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge sinnvoll.
Gefördert werden sollen:
Als Förderungswerber gelten Privatpersonen. Nach Zuerkennung einer Förderung kann eine erneute Förderung erst nach Ablauf
von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Auszahlung erfolgen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.
Auf Empfehlung des e5-Teams der Stadtgemeinde Weiz beschloss der Gemeinderat, entsprechend den Richtlinien des Landes Steiermark
die Anschaffung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen mit einem Direktzuschuss in der
Höhe von € 500,00 zu fördern. Hybrid- und gasbetriebene Autos sollen mit € 300,- gefördert werden.
Um den Umstieg von Normal- auf E-Mopeds zu forcieren, fördert die Stadt Weiz den Ankauf für neue elektrisch betriebene einspurige Fahrzeuge mit € 100,-.
In sehr vielen Weizer Haushalten werden bei den Zentralheizungen alte Umwälzpumpen mit hohem Stromverbrauch verwendet.
Der Einbau von Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A lohnt sich vor allem dort, wo bisher ungeregelte
Standardpumpen zum Einsatz kommen. In diesem Fall lassen sich in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rund
120 Euro Stromkosten im Jahr sparen. Denn die unauffälligen, aber unverzichtbaren Bestandteile der Heizungsanlage laufen
durchschnittlich 5.800 Stunden im Jahr; alte Heizungspumpen verbrauchen dabei mehr Strom als Kühlschrank oder Waschmaschine.
Daher macht sich die besonders sparsame Motor- und Regelungstechnologie der modernen Hocheffizienzpumpen mit einem Stromsparpotenzial
von rund 80 Prozent schnell bezahlt. Bei 120 Euro Stromkosteneinsparung im Jahr rechnet sich die neue
Pumpe damit bereits nach rund zwei Jahren, wodurch sich zehn Jahre nach dem Einbau eine Ersparnis von nahezu 1.000 Euro ergibt.
Um möglichst viele Weizer Haushalte zu motivieren, Altpumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen auszutauschen und durch die
Optimierung der Wärmeverteilung die Energieeffizienz ihrer Heizungsanlagen zu verbessern, empfiehlt das e5-Team der Stadtgemeinde Weiz
dem Gemeinderat, den Austausch mit € 30,- pro Pumpe zu fördern. Dies trägt zur Stromeinsparung und CO2-Reduzierung bei und
dient dem Klimaschutz.
Die Abwicklung der Beantragung der "Pumpenprämie" erfolgt über das Bauamt und das Büro für Umwelt-, Abfall- und Energieberatung,
wobei der Antragsteller nach dem Einbau der neuen Hocheffizienzpumpe durch den Heizungsinstallateur eine
Rechnung über die Gesamtkosten aus Pumpe und Einbau vorzulegen hat, in welcher jedenfalls der Hinweis auf die
Energieeffizienzklasse A enthalten sein muss.
Der Einbau einer Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A wird seitens der Stadt Weiz
mit einem Betrag in der Höhe von € 30,- je Pumpe gefördert.