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Wahltag: Sonntag, 26. September 2010
Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (* am 26.9.1994 und älter), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Als Stichtag gilt der 20.7.2010.
Vorgezogene Stimmabgabe:
Für alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, in einem Wahllokal zu wählen, gibt es am Freitag, dem 17. September 2010, in der Zeit von 16 bis 19 Uhr im Stadtamt, 2. Stock, Stadtsaal, die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Hierfür wird keine Wahlkarte benötigt.
Wahlkartenwähler - Briefwahl:
Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht am Wahltag im gesamten Landesgebiet in den von den Gemeinden dafür festgesetzten Wahllokalen für Wahlkartenwähler ausüben oder dies schon vor dem Wahltag im In- und Ausland mittels Briefwahl tun. Hierbei ist die Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln (postalische Übermittlung der Wahlkarte oder persönliche Überbringung bzw. Überbringung durch einen Boten), dass sie spätestens am 4. Oktober 2010 (14 Uhr) bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
Frist der Beantragung einer Wahlkarte:
Sie können die Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bis spätestens 22. September 2010 bei der Stadtgemeinde, Abt. Wahlamt, Hauptplatz 7, (Tel. 03172/2319-221 od. 2319-222, Fax. 2319-9220 bzw. wahlamt@weiz.at) beantragen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis spätestens 24. September 2010, 12 Uhr, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilderausweises (z.B. Reisepass, Führerschein) im Wahlamt beantragt werden.
Fliegende Wahlkommission:
Bei mangelner Geh- und Transportfähigkeit, Krankheit sowie Bettlägrigkeit können Sie mit einer Wahlkarte vor einer besonderen Wahlbehörde („Fliegende Wahlkommission“) auch zu Hause Ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist allerdings die Notwendigkeit, dies der Stadtgemeinde, Abt. Wahlamt unter der Tel. 03172/2319-221 od. 2319-222 bis spätestens 24. September 2010, 12 Uhr bekannt zu geben.
Sie werden höflichst ersucht, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!
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