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In der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirats am 27. Juni 1994 wurden folgende grundsätzliche Punkte festgelegt:
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Der Seniorenbeirat soll aus 15 bis 20 Personen bestehen. Diese werden von den Weizer Seniorenverbänden vorgeschlagen.
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Das Mindestalter der Beiratsmitglieder soll 55 Jahre sein.
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Der Anteil der Frauen im Seniorenbeirat muss mindestens 40 % betragen.
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Der Seniorenbeirat stellt ein beratendes Gremium für den Bürgermeister und Gemeinderat dar.
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Im Seniorenbeirat werden keine Beschlüsse gefasst. Die Sitzungen dienen der Meinungsbildung und Beratung.
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Der Seniorenbeirat befasst sich nicht nur mit sozialen Angelegenheiten, er kann zu allen kommunalen Themen Stellung nehmen bzw. beraten.
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Die Sitzungen müssen vom Vorsitzenden mindestens vierteljährlich angesetzt werden. Die Sitzungen finden im Sitzungssaal der Stadtgemeinde statt.
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In der Regel nehmen der Bürgermeister und der Sozialreferent an den Sitzungen teil. Aus der Mitte ist ein Vorsitzender, ein Vorsitzenderstellvertreter und ein Pressereferent zu bestellen.
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Die Sitzungen sollen nach Möglichkeit immer an einem Montag mit Beginn um 14 Uhr stattfinden.
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Der Vorsitzende hat mit dem Bürgermeister den Sitzungstermin abzustimmen.
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Die schriftliche Einladung zu einer Sitzung muss eine Tagesordnung enthalten.
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Das Protokoll ist möglichst bald nach einer Sitzung den bei den Vorsitzenden zuzustellen. Für alle Beiratsmitglieder liegt es bei der nächstfolgenden Sitzung zur Einsicht auf.
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