Gefördert werden:
- händisch beschickte Biomassezentralheizungen, Scheitholzgebläsekessel mit Pufferspeicher
- automatisch beschickte Biomassezentralheizungen, Hackgut-Pelletsfeuerungen
Wer kann diese Förderung beanspruchen:
- private Haushalte
- Gewerbebetrieb
- Landwirtschaftliche Betriebe
Technische Voraussetzungen:
- Die Anlage muß typengenehmigt laut FAGVO LGBL. 33/1992 (Stmk. Feuerungsanlagen-Genehmigungsverordnung) sein
Die Anlage muß von konzessionierten Unternehmen installiert werden
- Für Scheitholzgebläsekessel muß ein Pufferspeicher installiert werden, der einen Mindestinhalt von 40 l kW Kesselnennleistung aufweist.
- Unterschreitet der Scheitholzgebläsekessel bei Schwachlast (30% der Nennleistung) die Grenzwerte laut Steiermärkischer FAGVO LGBL. 33/1992, ist kein Pufferspeicher erforderlich (dieser Prüfnachweis kann vom Anlagenhersteller angefordert werden)
- Gefördert werden ausnahmslos Holzspezialkessel - keine Universalkessel.
Förderungseinreichung:
Nachweis:
- Rechnungskopie der Material- bzw. lnvestitionskosten sowie Kopie der Zahlungs- oder Rechnungsbestätigung
Förderungshöhe:
- Für Scheitholzgebläsekessel: 20% der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. Ust.), höchstens jedoch € 581,38
- Für automatische Holzfeuerungen: 20% der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. Ust.), höchstens jedoch € 872,07
Anrechenbare Investitionen:
- für Hackgut- Pelletsanlagen:
Kesselanlage inkl. Fördereinrichtung und Kesselregelung
- für Scheitholzgebläsekessel:
Kesselanlage inkl. Pufferspeicher und Kesselregelung
Voraussetzung für die nicht rückzahlbare Direktförderung der Stadtgemeinde Weiz:
- Die Anlagen müssen der Stmk. Feuerungsanlagen Genehmigungsverordnung in der letztgültigen Form entsprechen. Nach 2 Jahren ab Gewährung der Förderung ist über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage ein Attest des zuständigen Rauchfangkehrermeisters oder eines befugten Sachverständigen der Stadtgemeinde unaufgefordert vorzulegen.
Förderung des Landes Steiermark:
Bei Fragen wenden Sie sich an das Umweltbüro der Stadtgemeinde Weiz
(Tel.: 23 19-441) oder e-mail - Adresse: barbara.kulmer@weiz.at
|