Biomasse

 

Gefördert werden:

  • händisch beschickte Biomassezentralheizungen, Scheitholzgebläsekessel mit Pufferspeicher
  • automatisch beschickte Biomassezentralheizungen, Hackgut-Pelletsfeuerungen

 Wer kann diese Förderung beanspruchen:

  • private Haushalte
  • Gewerbebetrieb
  • Landwirtschaftliche Betriebe

 Technische Voraussetzungen:

  • Die Anlage muß typengenehmigt laut FAGVO LGBL. 33/1992 (Stmk. Feuerungsanlagen-Genehmigungsverordnung) sein
    Die Anlage muß von konzessionierten Unternehmen installiert werden
  • Für Scheitholzgebläsekessel muß ein Pufferspeicher installiert werden, der einen Mindestinhalt von 40 l kW Kesselnennleistung aufweist.
  • Unterschreitet der Scheitholzgebläsekessel bei Schwachlast (30% der Nennleistung) die Grenzwerte laut Steiermärkischer FAGVO LGBL. 33/1992, ist kein Pufferspeicher erforderlich (dieser Prüfnachweis kann vom Anlagenhersteller angefordert werden)
  • Gefördert werden ausnahmslos Holzspezialkessel - keine Universalkessel.

 Förderungseinreichung:

  • Stadtbauamt Weiz

 Nachweis:

  • Rechnungskopie der Material- bzw. lnvestitionskosten sowie Kopie der Zahlungs- oder Rechnungsbestätigung

 Förderungshöhe:

  • Für Scheitholzgebläsekessel: 20% der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. Ust.), höchstens jedoch € 581,38
  • Für automatische Holzfeuerungen: 20% der anrechenbaren Investitionssumme (inkl. Ust.), höchstens jedoch € 872,07

 Anrechenbare Investitionen:

  • für Hackgut- Pelletsanlagen:
    Kesselanlage inkl. Fördereinrichtung und Kesselregelung
  • für Scheitholzgebläsekessel:
    Kesselanlage inkl. Pufferspeicher und Kesselregelung

 Voraussetzung für die nicht rückzahlbare Direktförderung der Stadtgemeinde Weiz:

  • Die Anlagen müssen der Stmk. Feuerungsanlagen Genehmigungsverordnung in der letztgültigen Form entsprechen. Nach 2 Jahren ab Gewährung der Förderung ist über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage ein Attest des zuständigen Rauchfangkehrermeisters oder eines befugten Sachverständigen der Stadtgemeinde unaufgefordert vorzulegen.

 

Förderung des Landes Steiermark:
Förderungsansuchen für Biomasseanlagen / Land Steiermark
   Sie brauchen den AcrobatReader!!

 


Bei Fragen wenden Sie sich an das Umweltbüro der Stadtgemeinde Weiz
(Tel.: 23 19-441) oder e-mail - Adresse: barbara.kulmer@weiz.at