Die Stadtgemeinde Weiz gewährt im Rahmen einer Förderungsakton den Eigentümer/Bauherrn für die lnstallierung und den Betrieb einer Solaranlage einen einmaligen Zuschuß.
- Förderung der Stadtgemeinde Weiz:
| je m² Kollektorfläche (mind. 4 m²) |
50 |
| je m² Vakuumröhrenkollektoren (mind. 4 m²) |
90 |
| Pro Haushalt kann ein Zuschuß von höchstens 2.200 gewährt werden. |
- Voraussetzung:
Vor Montagebeginn der Kollektorflächen beim genannten Objekt muß das Einvernehmen mit dem Stadtbauamt Weiz hergestellt und, wenn erforderlich, um die notwendigen Bewilligungen angesucht werden.
Nach erfolgter Ausführung (Montage und lnbetriebnahme) und Zustimmung des Stadtbauamtes (Abgabe des Förderungsantrages) wird die Überweisung des Förderungsbeitrages veranlaßt.
- Förderung des Landes Steiermark:

- Antragsformular zum Download:
Bei Fragen wenden Sie sich an das Umweltbüro der Stadtgemeinde Weiz
(Tel.: 23 19-441) oder e-mail - Adresse: barbara.kulmer@weiz.at
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