Wirtschaftsförderung


Die Unternehmensförderungsrichtlinie der Stadt Weiz bezieht sich auf Neugründung und Ausbau von Unternehmen mit einer Mindestgröße von 5 Mitarbeitern. Sie sieht daher für die Gründung und Erweiterung von kleineren Firmen keine Förderungsmöglichkeiten vor. Da für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur von Weiz kleine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe insbesondere auch Nahversorger von Bedeutung sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch diesen Bereich zu fördern. Insbesonders soll dies auch dazu beitragen, v.a. jüngere Menschen zur Gründung von Unternehmen zu animieren.

Einer Förderung können Unternehmen unterliegen, die Branchen angehören, die sich in das Entwicklungskonzept der Stadt, wie z. B. Belebung der Altstadt einfügen und die maximal 5 Mitarbeiter beschäftigen. Gefördert werden kann die

  1. Neugründung bzw. Ansiedlung von Betrieben
  2. Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in bestehenden Unternehmen.
  3. Weiterführung der Aktivitäten geschlossener (Klein-)betriebe in Form von Firmengründungen bzw. Übernahmen.
  4. Investitionen in Anlagen bzw. Gebäude
  5. Die Wiedereröffnung von Geschäftslokalen im Bereich der Altstadt und Nahversorger.
  6. Verbesserung des Tourismusangebotes in Weiz